Die
Anzahl der Proben richtet sich nach der Größe der Anlage
wie z.B. < 25.000 Schuß im Jahr (5 Proben, 2 Tiefen) oder wie
hier im Beispiel max 70.000 Schuß (10 Proben, 2 Tiefen) bis >
125.000 Schuß im Jahr (20 Proben, 3Tiefen).
Die
Beprobung umfasste somit einen Referenzpunkt zur Erfassung der örtlichen
Hintergrundwerte, einen oder drei Probennahmepunkte im Hauptimmissionsgebiet
für Wurfscheibenscherben und drei oder sechs Probennahmepunkte im Hauptimmissionsgebiet
für Bleischrot. Die Probennahmestellen wurden an den jeweiligen Winkelhalbierenden
der maximalen Schrot-Immissionsbereiche und der jeweiligen Mittellinie
positioniert. Die Probennahmestellen für die Wurfscheiben lag dabei
im Zentrum der Wurfscheibenscherbenzone. Bei Skeetanlagen bilden sich
jeweils drei Zentren heraus. Bei Anlagen, die durch das Minimaluntersuchungsprogramm
untersucht wurden, stand nur ein Probennahmepunkt für diesen Bereich
zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde jeweils der Immissionsbereich
einer der seitlichen Wurfbereiche beprobt, da hier bei Skeet-Anlagen
mehr Wurfscheiben niedergehen als in der Mittelzone. Bei Trapanlagen
liegt das Hauptimmissionsgebiet für Wurfscheiben dagegen senkrecht zum
Schützen, mit einer mehr oder weniger gleichmäßigen Streuung der Scheiben
über den gesamten Immissionsbereich. Zu den Rändern des Immissionsbereichs
dünnt die Beaufschlagung jedoch aus. In der Schrotzone wurden die Probennahmestellen
jeweils in die Bereiche gelegt, in denen bei der Ortsbegehung die höchsten
Schrotkugelbesatze festgestellt wurden. (Auszug
aus der Untersuchung 13 Schießplätze in Bayern LfU 2001)